Keine Maskenpflicht im Unterricht

von Andrea Prock
15. Juni 2021

Das bedeutet, dass in den Klassen- und Gruppenräumen während des Unterrichts, sobald die Plätze eingenommen sind, weder FFP2-Masken noch MNS von den Schülerinnen und Schülern bzw. den Lehrerinnen und Lehrern getragen werden müssen. In den Pausen und beim Bewegen durch das Schulgebäude besteht weiterhin Maskenpflicht. Sollten Lehrpersonen oder Schülerinnen und Schüler, aus welchen Gründen auch immer, eine Maske tragen wollen, ist dies selbstverständlich gestattet.