Corona-Ampelfarbe GELB

von Andrea Prock
11. September 2020

Information von der Bildungsdirektion:

Bei der Ampelfarbe „Gelb“ (gilt seit 11. September 2020 im Bezirk Schwaz) ist für alle Schularten Folgendes zu beachten:

  • Grundsätzlich herrscht Normalbetrieb unter verstärkten Hygienebestimmungen.
  • Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, haben außerhalb der Klassen- und Gruppenräume einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Schülerinnen und Schüler, denen das Tragen eines MNS aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung (z.B. SPF-Schülerinnen und Schüler) nicht zugemutet werden kann, müssen keinen MNS tragen.
  • Singen im Unterricht ist nur mit MNS oder im Freien zulässig. Musizieren mit Blasinstrumenten ist nur im Freien möglich.
  • Bewegung und Sport ist vorrangig im Freien, jedenfalls aber mit erhöhtem Sicherheitsabstand (zwei Meter) durchzuführen.